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Wallheckenlehrpfad in Cleverns


Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten.

Sie sind charakteristische Bestandteile der Kulturlandschaft und dokumentieren die Jahrhunderte lange Bewirtschaftung des Landes durch die hiesigen Einwohner. Schon im Mittelalter wurden sie von Bauern zur Einfriedung des Eigentums und zum Schutz der Felder vor Vieh und Wald angelegt.

Heute kommt den Wallhecken eine große Bedeutung im Gesamtgefüge der Natur zu. Als naturnahe Elemente mit vielfältigen Lebensgemeinschaften bereichern sie die artenarme Agrarlandschaft und ermöglichen Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere.

Wallhecken stehen seit 1935 unter Naturschutz und sind kulturhistorisch und ökologisch bedeutsame Landschaftselemente. Nach §33 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes dürfen Wallhecken nicht beseitigt und das Wachstum der Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

Der Lehrpfad entstand 1997 im Verlauf des Flurneuordnungsverfahrens Cleverns gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft, dem Regionalen Umweltzentrum (RUZ) in Schortens und der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz Jever.

Der Lehrpfad (Standort) hat eine Länge von ca. 4,5 km. Es gibt 14 Stationen sowie weitere Informationstafeln. Radfahren ist überall möglich. Es sollte auf die Karte geachtet und der Wegweisung gefolgt werden. Auf die Broschüre zum Lehrpfad als pdf-Datei und die Karte vom Lehrpfad wird verwiesen.


Beginn des Wallheckenlehrpfades am Kleiweg   Wallheckenlehrpfad-Foto 2
links: Beginn des Wallheckenlehrpfades - am Kleiweg in Cleverns, rechts: Wallhecken neben dem Lehrpfad

ein Weg mit Wallhecken auf beiden Seiten   Wallhecken am Ende des Lehrpfades
links: Weg mit Wallhecken links und rechts vom Weg, rechts: Wallhecken am Ende des Lehrpfades


externe Links:
(siehe Hinweis)

   
Landkreis Friesland: Was sind Wallhecken?
Stadt Jever: Wallhecken
private Seite von Georg Müller: Wallhecken
Portal Niedersachsen: Wortlaut vom §33 Niedersächsischen Naturschutzgesetzes



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